Eine leere Tonerkassette gehört nicht in den Hausmüll – aber was genau passiert eigentlich mit ihr, und wer ist zur Rücknahme verpflichtet? Ein Überblick über Rechtslage und Ablauf.
Wann greift das ElektroG?
Tonerkartuschen fallen nur dann unter das Elektrogesetz (ElektroG), wenn sie elektrische oder elektronische Bauteile enthalten – etwa einen Chip, Sensoren, LEDs oder Druckdüsen. Ein reiner Kunststoffbehälter ohne Elektronik zählt nicht dazu.
Wer muss zurücknehmen?
Fachhändler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte sind zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Dabei gilt: Für Altgeräte über 25 cm Kantenlänge greift die 1:1-Regel (Rücknahme nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts), für kleinere Geräte unter 25 cm die 0:1-Regel – Rücknahme auch ohne Neukauf. Im B2B-Bereich müssen Hersteller eine „zumutbare Rückgabemöglichkeit" schaffen; die entsprechenden Rücknahmekonzepte sind bei der Stiftung EAR hinterlegt und laufen meist über individuelle Abhollösungen statt über den klassischen Handel.
Wie der Recyclingprozess abläuft
Nach der Rückgabe durchläuft eine Kartusche mehrere Schritte: zunächst die Vorbehandlung mit Entfernung des Resttoners, danach die Zerkleinerung und anschließend die Sortierung nach Materialien – Eisen, Aluminium und verschiedene Kunststoffe werden getrennt und in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt.
Wiederverwendung vor Recycling
Die EU-Kommission stuft die Wiederverwendung (Remanufacturing) von Tonerkartuschen ausdrücklich höher ein als reines Rohstoffrecycling – nach dem Grundsatz „Re-Use geht vor Recycling". Eine fachgerecht wiederaufbereitete Kartusche ist damit ökologisch sinnvoller als eine, die direkt geschreddert wird.
Recycling bei Compana
Als Fachhändler bieten wir unseren Kunden eine eigene Rücknahmelösung: Leere Tonerkassetten lassen sich unkompliziert über eine Recyclingbox abholen lassen, statt sie separat entsorgen zu müssen.


